UVV-Prüfung

Jedes Jahr – die Prüfplakette

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie als Betreiber verantwortlich für die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Krananlagen. Mit unseren kompetenten Servicetechnikern und unserem Erinnerungsservice zum nächsten Inspektionsintervall helfen wir Ihnen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Gemäß BGV D6 §26 Abs. 1 muss jede Krananlage je nach Einsatzart mindestens einmal im Kalenderjahr, halb- oder sogar vierteljährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung betrifft die Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie den Zustand der Tragkonstruktion, Räder, Ausrüstung und der Tragmittel.
Die von unseren Servicetechnikern als Bestandteil des Inspektionspakets durchgeführte UVV-Prüfung berücksichtigt all diese Anforderungen und wird Ihnen nach jeder Inspektion aufs Neue mit Prüfdokument und Prüfplakette bescheinigt.
Überlassen Sie daher nichts dem Zufall und entscheiden Sie sich für das KÜHNEZUG Inspektionspaket.

Weitere Informationen:
Inspektionspaket